- D4 (Octamethylcyclotetrasiloxan) D4
- D5 (Decamethylcyclopentasiloxan) D5
- D6 (Dodecamethylcyclohexasiloxan) D6
Beschränkung von D4 und D5 in Körperpflegeprodukten:
Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) und Decamethylcyclopentasiloxan (D5) wurden hinzugefügtREACH Anhang XVII Liste eingeschränkter Stoffe(Eintrag 70) vonVERORDNUNG (EU) 2018/35 DER KOMMISSIONAn10. Januar 2018. D4 und D5 dürfen in abwaschbaren Kosmetikprodukten nicht in einer Konzentration gleich oder größer als in Verkehr gebracht werden0.1 %nach Gewicht einer Substanz, danach31. Januar 2020.
Substanz | Einschränkungsbedingungen |
OctamethylcyclotetrasiloxanEG-Nummer: 209-136-7, CAS-Nummer: 556-67-2 Decamethylcyclopentasiloxan EG-Nummer: 208-746-9, CAS-Nummer: 541-02-6 | 1. Abwaschbare Kosmetikprodukte dürfen nach dem 31. Januar 2020 nicht mehr in einer Konzentration von mindestens 0,1 Gewichtsprozent eines der beiden Stoffe in Verkehr gebracht werden.2. Für die Zwecke dieses Eintrags sind „abwaschbare kosmetische Mittel“ kosmetische Mittel im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die unter normalen Verwendungsbedingungen abgewaschen werden können mit Wasser nach der Anwendung.' |
Warum sind D4 und D5 eingeschränkt?
D4 und D5 sind Cyclosiloxane, die hauptsächlich als Monomere für die Herstellung von Silikonpolymeren verwendet werden. Sie finden auch eine direkte Verwendung in Körperpflegeprodukten. D4 wurde als identifiziertpersistenter, bioakkumulierbarer und toxischer (PBT) und sehr persistenter, sehr bioakkumulierbarer (vPvB) Stoff. D5 wurde als vPvB-Substanz identifiziert.
Aufgrund von Bedenken, dass sich D4 und D5 möglicherweise in der Umwelt anreichern und langfristig unvorhersehbare und irreversible Auswirkungen haben könnten, wurden die Risikobewertung (RAC) und die sozioökonomische Bewertung der ECHA vorgenommenDie Bewertungsausschüsse (SEAC) stimmten im Juni 2016 dem Vorschlag des Vereinigten Königreichs zu, D4 und D5 in abwaschbaren Körperpflegeprodukten einzuschränken, da diese in den Abfluss gelangen und in Seen, Flüsse und Ozeane gelangen können.
Eingeschränkte Verwendung von D4 und D5 in anderen Produkten?
Bisher sind D4 und D5 in anderen Produkten nicht eingeschränkt. Die ECHA arbeitet an einem zusätzlichen Vorschlag zur Einschränkung von D4 und D5Verlassen Sie sich auf Körperpflegeprodukteund andereVerbraucher-/Profiprodukte(z. B. chemische Reinigung, Wachse und Polituren, Wasch- und Reinigungsmittel). Der Vorschlag wird zur Genehmigung vorgelegtApril 2018. Die Industrie hat starke Einwände gegen diese zusätzliche Einschränkung geäußert.
InMärz 2018Die ECHA hat außerdem vorgeschlagen, D4 und D5 zur SVHC-Liste hinzuzufügen.
Referenz:
- VERORDNUNG (EU) 2018/35 DER KOMMISSION
- Ausschuss für Risikobewertung (RAC) genehmigt Vorschlag zur Beschränkung der Verwendung von D4 und D5 in
- Abwaschbare Kosmetik
- Absichten der Beschränkung von D4 und D5 in anderen Produkten
- Slicones Europe – Zusätzliche REACH-Beschränkungen für D4 und D5 sind verfrüht und ungerechtfertigt – Juni 2017
Was sind Silikone?
Silikone sind Spezialprodukte, die in Hunderten von Anwendungen eingesetzt werden, bei denen ihre besondere Leistung erforderlich ist. Sie werden als Klebstoffe verwendet, isolieren und verfügen neben vielen anderen Eigenschaften über eine hervorragende mechanische/optische/thermische Beständigkeit. Sie werden beispielsweise in der Medizintechnik, bei erneuerbaren Energien und Energiesparlösungen sowie bei digitalen Technologien, im Bauwesen und im Transportwesen eingesetzt.
Was sind D4, D5 und D6 und wo werden sie verwendet?
Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6) werden zur Herstellung einer vielfältigen Palette von Silikonmaterialien verwendet, die einzigartige, vorteilhafte Eigenschaften für eine Vielzahl von Anwendungen und Produkten in verschiedenen Sektoren bieten, darunter Bauwesen, Elektronik, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen , Kosmetik und Körperpflege.
D4, D5 und D6 werden am häufigsten als chemische Zwischenprodukte verwendet, was bedeutet, dass die Stoffe im Herstellungsprozess eingesetzt werden, in den Endprodukten jedoch nur als geringe Verunreinigungen vorliegen.
Was bedeutet SVHC?
SVHC steht für „Substance of Very High Concern“.
Wer hat die SVHC-Entscheidung getroffen?
Die Entscheidung, D4, D5 und D6 als SVHC zu identifizieren, wurde vom ECHA-Mitgliedstaatenausschuss (MSC) getroffen, der sich aus von den EU-Mitgliedstaaten und der ECHA benannten Experten zusammensetzt.
Die MSC-Mitglieder wurden gebeten, die von Deutschland für D4 und D5 und von der ECHA für D6 eingereichten technischen Dossiers sowie die während der öffentlichen Konsultation eingegangenen Kommentare zu prüfen.
Der Auftrag dieser Experten besteht darin, die den SVHC-Vorschlägen zugrunde liegenden wissenschaftlichen Grundlagen zu bewerten und zu bestätigen, und nicht darin, die möglichen Auswirkungen zu bewerten.
Warum wurden D4, D5 und D6 als SVHC aufgeführt?
Basierend auf den in REACH verwendeten Kriterien erfüllt D4 die Kriterien für persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe, und D5 und D6 erfüllen die Kriterien für sehr persistente, sehr bioakkumulierbare (vPvB) Stoffe.
Darüber hinaus gelten D5 und D6 als PBT, wenn sie mehr als 0,1 % D4 enthalten.
Dies führte zu einer Nominierung durch die EU-Mitgliedstaaten in die Liste der SVHCs. Wir glauben jedoch, dass die Kriterien nicht die Berücksichtigung des gesamten Spektrums relevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse ermöglichen.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 29. Juni 2020