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- D4 (Octamethylcyclotetrasiloxan) D4

- D5 (Decamethylcyclopentasiloxan) D5

- D6 (Dodecamethylcyclohexasiloxan) D6

Einschränkung von D4 und D5 in Körperpflegeprodukten:

Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) und Decamethylcyclopentasiloxan (D5) wurden hinzugefügtREACH-Anhang XVII-Liste der eingeschränkten Stoffe(Eintrag 70) vonVERORDNUNG (EU) 2018/35 DER KOMMISSIONan10. Januar 2018.D4 und D5 dürfen in abwaschbaren kosmetischen Mitteln nicht in einer Konzentration gleich oder größer als in Verkehr gebracht werden0.1 %nach Gewicht jeder Substanz, nach31. Januar 2020.

Substanz Beschränkungsbedingungen
OctamethylcyclotetrasiloxanEG-Nummer: 209-136-7,

CAS-Nummer: 556-67-2

Decamethylcyclopentasiloxan

EG-Nummer: 208-746-9,

CAS-Nummer: 541-02-6

1. Dürfen nach dem 31. Januar 2020 nicht in abwaschbaren kosmetischen Mitteln in einer Konzentration von mindestens 0,1 Gewichtsprozent eines der beiden Stoffe in Verkehr gebracht werden.2. Für die Zwecke dieses Eintrags sind „abwaschbare kosmetische Mittel“ kosmetische Mittel im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die unter normalen Anwendungsbedingungen abgewaschen werden mit Wasser nach dem Auftragen.“

Warum sind D4 und D5 eingeschränkt?

D4 und D5 sind Cyclosiloxane, die hauptsächlich als Monomere für die Herstellung von Silikonpolymeren verwendet werden.Sie finden auch eine direkte Verwendung in Körperpflegeprodukten.D4 wurde als ein identifiziertpersistenter, bioakkumulierbarer und toxischer (PBT) und sehr persistenter, sehr bioakkumulierbarer (vPvB) Stoff.D5 wurde als vPvB-Stoff identifiziert.

Aufgrund von Bedenken, dass sich D4 und D5 möglicherweise in der Umwelt anreichern und langfristig unvorhersehbare und irreversible Auswirkungen haben könnten, sind die ECHA-Risikobewertung (RAC) und SozioökonomieBewertungsausschüsse (SEAC) stimmten dem Vorschlag des Vereinigten Königreichs zu, D4 und D5 in abwaschbaren Körperpflegeprodukten im Juni 2016 zu beschränken, da sie den Bach runtergehen und in Seen, Flüsse und Ozeane gelangen könnten.

Eingeschränkte Verwendung von D4 und D5 in anderen Produkten?

Bisher sind D4 und D5 in anderen Produkten nicht eingeschränkt.Die ECHA arbeitet an einem zusätzlichen Vorschlag zur Beschränkung von D4 und D5auf Körperpflegeprodukten belassenund andereVerbraucher-/Profi-Produkte(z. B. chemische Reinigung, Wachse und Polituren, Wasch- und Reinigungsmittel).Der Vorschlag wird zur Genehmigung vorgelegt inApril 2018.Die Industrie hat starke Einwände gegen diese zusätzliche Beschränkung geäußert.

ImMärz 2018hat die ECHA auch vorgeschlagen, D4 und D5 in die SVHC-Liste aufzunehmen.

Bezug:

  • VERORDNUNG (EU) 2018/35 DER KOMMISSION
  • Ausschuss für Risikobewertung (RAC) genehmigt Vorschlag zur Beschränkung der Verwendung von D4 und D5 in
  • Abwaschbare Kosmetik
  • Absichten der Beschränkung von D4 und D5 in anderen Produkten
  • Silicones Europe – Zusätzliche REACH-Einschränkungen für D4 und D5 sind verfrüht und ungerechtfertigt – Juni 2017

Was sind Silikone?

Silikone sind Spezialprodukte, die in Hunderten von Anwendungen eingesetzt werden, in denen ihre besondere Leistung erforderlich ist.Sie werden als Klebstoffe verwendet, sie isolieren, und sie haben neben vielen anderen Eigenschaften eine ausgezeichnete mechanische/optische/thermische Beständigkeit.Sie werden zum Beispiel in Medizintechnik, erneuerbaren Energien und Energiesparlösungen sowie in digitalen Technologien, im Bauwesen und im Transportwesen eingesetzt.

Was sind D4, D5 und D6 und wo werden sie verwendet?

Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6) werden verwendet, um eine breite Palette von Silikonmaterialien herzustellen, die einzigartige, vorteilhafte Eigenschaften für eine Vielzahl von Anwendungen und Produkten in verschiedenen Sektoren bieten, darunter Bauwesen, Elektronik, Maschinenbau und Gesundheitswesen , Kosmetik und Körperpflege.

D4, D5 und D6 werden am häufigsten als chemische Zwischenprodukte verwendet, was bedeutet, dass die Stoffe im Herstellungsprozess eingesetzt werden, aber nur als geringe Verunreinigungen in den Endprodukten vorhanden sind.

Was bedeutet SVHC?

SVHC steht für „Substance of Very High Concern“.

Wer hat die SVHC-Entscheidung getroffen?

Die Entscheidung, D4, D5, D6 als SVHC zu identifizieren, wurde vom Ausschuss der ECHA-Mitgliedstaaten (MSC) getroffen, der sich aus von den EU-Mitgliedstaaten und der ECHA benannten Experten zusammensetzt.

Die MSC-Mitglieder wurden gebeten, die von Deutschland für D4 und D5 und von der ECHA für D6 eingereichten technischen Dossiers sowie die während der öffentlichen Konsultation eingegangenen Kommentare zu prüfen.

Das Mandat dieser Experten besteht darin, die wissenschaftliche Grundlage der SVHC-Vorschläge zu bewerten und zu bestätigen, und nicht die potenziellen Auswirkungen zu bewerten.

Warum wurden D4, D5 und D6 als SVHC gelistet?

Basierend auf den in REACH verwendeten Kriterien erfüllt D4 die Kriterien für persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe und D5 und D6 erfüllen die Kriterien für sehr persistente, sehr bioakkumulierbare (vPvB) Stoffe.

Darüber hinaus gelten D5 und D6 als PBT, wenn sie mehr als 0,1 % D4 enthalten.

Dies führte zu einer Nominierung durch die EU-Mitgliedstaaten in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe.Wir glauben jedoch, dass die Kriterien es nicht ermöglichen, die gesamte Bandbreite relevanter wissenschaftlicher Beweise zu berücksichtigen.


Postzeit: 29. Juni 2020